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Autor |
Bundeswettbewerb Hilfsmittel |
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Janek05
Junior  Dabei seit: 30.10.2018 Mitteilungen: 7
 | Themenstart: 2019-07-20
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Moin Moin,
Ich hab noch eine Frage zum Bundeswettbewerb; in den Teilnahmehinweisen steht:"Gegen die Verwendung eines Computers oder eines Taschenrechners als Hilfsmittel zur Ideenfindung bzw. Rechnungskontrolle ist nichts einzuwenden, doch müssen die für den jeweiligen Nachweis wesentlichen Schritte und Resultate ohne diese Hilfsmittel nachvollziehbar und überprüfbar sein." Bedeutet das, dass man Rechnungen mit großen Zahlen überhaupt nicht durchführen darf, weil es ohne Taschenrechner eine riesige Arbeit wäre, das zu überprüfen bzw. dass man das Ganze nochmal schriftl. vorrechnen muss oder geht es wirklich nur darum, dass man nicht einfach seinen Code als Lösung dahinklatscht?
Vielen Dank
Janek
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Profil
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Ex_Senior
 | Beitrag No.1, eingetragen 2019-07-20
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Moin,
der Hinweis ist schon so zu verstehen, wie er da steht: Die für die Lösung wesentlichen Schritte sollen ohne Hilfsmittel nachvollziehbar sein. Damit sollen also Argumentationen wie "ich habe ein Programm geschrieben, und das hat gesagt, dass das die Lösung ist" vermieden werden. Was aber natürlich geht, ist, dass man etwa fünf-stellige Zahlen miteinander multipliziert und einfach das Ergebnis hinschreibt. Diese Rechnung muss jetzt nicht schriftlich ausgeführt werden.
Beantwortet das deine Frage? :)
Cyrix
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Janek05
Junior  Dabei seit: 30.10.2018 Mitteilungen: 7
 | Beitrag No.2, vom Themenstarter, eingetragen 2019-07-20
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Hallo Cyrix,
Ja, das beantwortet meine Frage und beruhigt mich sehr;)
Vielen Dank nochmal
Janek
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Profil
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Janek05 hat die Antworten auf ihre/seine Frage gesehen. |
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