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Schule J Bundeswettbewerb Mathematik
schakiiieee
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  Themenstart: 2006-01-02

Hallo, ich will hier keine Diskussion über die Aufgaben beginnen oder ähnliches, sondern eine allgemeine Frage stellen: In Baden-Württemberg müssen wir ja seit neustem im Abi in einem Fach eine Präsentationsprüfung halten. Im "Leitfaden zur neuen Oberstufe" steht drin, dass man bei Teilnahme an einem Wettbewerb jedoch auch darüber ein Kolloquim halten kann... Weil ich dieses Jahr eh beim BWM mitmach wollt ich jetzt fragen ob dies so ein Wettbewerb ist, den man dafür verwenden kann. Hat da schon jemand von euch Erfahrungen mit gemacht? Hat des schon bei jemandem von euch geklappt, sich den Wettbewerb anrechnen zu lassen bzw. darüber "einfach" einen Vortrag zu halten? Viele Grüße und schonmal vielen Dank    schakiiieee


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hugoles
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  Beitrag No.1, eingetragen 2006-01-02

Hallo schakiieee, herzlich willkommen hier auf dem Matheplaneten. EDIT: Hat sich durchs Nachlesen erledigt, s.u. Gruß! [ Nachricht wurde editiert von hugoles am 02.01.2006 10:21:14 ]


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hugoles
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  Beitrag No.2, eingetragen 2006-01-02

Ich habe jetzt nochmals im Leitfaden für die Oberstufe (Abitur 2008) nachgelesen: Leitfaden S. 19, Abschnitt 6.3. Man kann eine besondere Lernleistung erbringen, die dann u.U. die mündliche Präsentationsprüfung ersetzt. \big "Die besondere Lernleistung kann ein umfassender Beitrag aus einem...vom Bund geförderten Wettbewerb\normal \(Anmerkung: was der BWM mit Sicherheit ist)\big oder ein Seminarkurs...sein. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren. In einem Kolloquium stellen Sie ihre Ergebnisse...dar, erläutern diese und antworten auf Fragen" \normal Interessanter ist, wie diese Leistung abzurechnen ist: Seite 12, Abschnitt 4.4. Der Wettbewerbsbeitrag kann ja nur die\big mündliche Präsentationsprüfung\normal ersetzen und nicht die\big mündliche Prüfung in einem zuvor schriftlich geprüften Fach.\normal Da Mathe aus alle Fälle schriftlich geprüft wird, kannst du darin also keine mündliche Präsentationsprüfung ablegen. Die Antwort auf deine Frage muss also lauten: Nein, es hat noch niemand probiert (weil es nämlich (zumindest in Mathe) nicht geht). Für die anderen Fächer \(z.B. Physik, Chemie,...was weiß ich, wo es noch überall Wettbewerbe gibt), wäre es unter oben genannten Voraussetzungen also möglich, diese Wettbewerbsbeiträge einzubringen und anrechnen zu lassen. Ich hoffe, ich konnte helfen. [ Nachricht wurde editiert von hugoles am 02.01.2006 12:50:01 ]


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hugoles
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  Beitrag No.3, eingetragen 2006-01-02

Wenn die Frage jetzt für dich erlesigt ist, bitte mit OK (unter den Beiträgen) abhaken, als Zeichenn dafür, dass dieserThread abgeschlossen ist. Weiter viel Spaß auf dem Matheplaneten.


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  Beitrag No.4, eingetragen 2006-01-02

Hallo schakiiieee! Ich weiß nicht ob sich da schon wieder was geändert hat, aber ich kann in meinem Leit(/d)faden (Abi 06) die zweite Stelle, die hugoles geschrieben hat, nicht finden. Es gibt ja zwei Arten von mündlicher Prüfung: 1. Die Präsentationsprüfung (= 5. Prüfungsfach): Kannst du durch bwm dann ersetzen (auch wenn Mathe schon schriftliches Prüfungsfach ist), wenn du Erdkunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Religion/Ethik vierstündig hast und darin schriftliche Abiturprüfung machst.  (Bei mir Abschnitt 3.2 und 8.4: "Besondere Lernleistung aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen-Aufgabenfeld: [...] Die Abrechnung als 5. Prüfungsfach ist möglich, wenn das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld schon abgedeckt ist." 2. Die mündliche Prüfung in einem zuvor schriftlich geprüften Fach: In meinem Leitfaden S.18, Abschnitt 8.4: "Wird die besondere Lernleistung nicht als 5. Prüfungsfach abgerechnet und haben Sie mindestens 5 Punkte erreicht, sind Sie von einer zusätzlichen mündlichen Prüfung befreit." In beiden Fällen, musst du den bwm, wie hugoles geschrieben hat, schriftlich dokumentieren und vor deinen Lehrern ein Kolloquium machen. Du kannst ja auf jeden Fall mal mit eurem Oberstufenberater reden, was er dazu meint. Leider ist es ja so, dass das nicht an allen Schulen gleich gehandhabt wird. Ich weiß z.B. auch von jemandem, der den bwm als gfs verwenden durfte, was ich nicht konnte.


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hugoles
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  Beitrag No.5, eingetragen 2006-01-02

Rafaela hat recht (Und schon wieder was gelernt) Damit ziehe ich meine schlussfolgernde Aussage zurück! Der/Die Oberstufenberater sollten da am besten Bescheid wissen. @Rafaela, die zweite Stelle war eine Prüfungskombinationsübersicht mit erklärendem Text. Gruß!


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schakiiieee
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  Beitrag No.6, vom Themenstarter, eingetragen 2006-01-02

Super, vielen Dank euch beiden!


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schakiiieee hat die Antworten auf ihre/seine Frage gesehen.
schakiiieee hat selbst das Ok-Häkchen gesetzt.

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